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DER KINDERTAGESPFLEGE
Qualitätsaspekte
• Kleine, überschaubare Gruppe
• Stabile Bindungs- und Bezugsperson
• Individuelle Betreuung und Förderung
• familienähnliche Atmosphäre
• Flexible und verlässliche Betreuungszeiten
• Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerechte externe Räume
• Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
• Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
• Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
• Qualifizierte Tätigkeit mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
Das ist Kinder-Tagespflege
Die Kindertagespflege stellt ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder dar, welches gesetzlich und fachlich gleichgestellt mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist. Kernmerkmale sind die Familienähnlichkeit sowie die enge persönliche Bindung eines Kindes an die Kindertagespflegeperson. Der überschaubare Rahmen und die Verlässlichkeit zeichnen die Kindertagespflege aus. Dies ermöglicht die Betreuung und Förderung der Kinder entsprechend ihren individuellen Entwicklungsschritten.
Förderung und Bildung
Nach § 22 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) haben Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung. Der Förderauftrag der Kindertagespflege umfasst die Bereiche Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf dessen soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung.
Die Förderung orientiert sich am Entwicklungsstand, den individuellen Fähigkeiten und Potentialen, an der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes und berücksichtigt seine ethnische Herkunft. Kinder mit besonderem Förderbedarf werden in Kindertagespflege inklusiv betreut. Unsere Ansprechperson in diesem Bereich finden Sie hier.
Wer darf Kinder-Tagespflege anbieten?
Nur zertifizierte Kindertagespflegepersonen dürfen Kindertagespflege anbieten. Voraussetzungen dafür sind eine abgeschlossene Qualifikation (s. auch „Kindertagespflegeperson werden“ ) und eine gültige Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Sie müssen zudem regelmäßige Fort- und Weiterbildungen absolvieren und den rechtlichen Anforderungen entsprechen, um eine sichere und hochwertige Betreuung zu gewährleisten. Die Herner Kindertagespflegepersonen können dies in Anbindung an die Angebote des Herner Tageseltern e.V. leisten, der in Kooperation mit der Stadt Herne sicherstellt, dass alle Voraussetzungen für die qualitative Betreuung erfüllt sind.
Finanzierung und Beiträge
Für die Betreuung in Kindertagespflege zahlen Eltern einen monatlichen Elternbeitrag, dessen Höhe sich nach ihrem Haushaltsnettoeinkommen richtet. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze ist die Betreuung beitragsfrei, von da an ist der Beitrag gestaffelt – je höher das Einkommen, desto höher fällt der Beitrag aus.
Ebenso kommt es darauf an, an wie vielen Wochenstunden das Kind in Betreuung ist und ob es unter oder über zwei Jahre alt ist. Die genaue Staffelung und Berechnung erfolgen gemäß der Elternbeitragssatzung der Stadt Herne. Die Beiträge werden sowohl für die Betreuung in Kindertagespflege als auch in Kindertageseinrichtungen gleich berechnet.
Vertretung
In Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson haben Familien einen Anspruch auf eine qualitative Vertretung. Der öffentlich-rechtliche Träger der Jugendhilfe gewährleistet, dass die Betreuung der betroffenen Kinder in diesem Fall weiterhin sichergestellt ist. Bei dieser Aufgabenstellung werden das Jugendamt und die Eltern durch den Herner Tageseltern e.V. unterstützt.
Die Vertretung erfolgt entweder durch eine dafür vertraglich vereinbarte, feste Tagespflegeperson („Tandem“) oder in einer unserer Vertretungsstellen in Herne. Hier arbeitet je eine Kindertagespflegeperson in geeigneten Räumen und betreut bis zu fünf Kinder. Die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist hier ebenso möglich wie in der regulären Betreuungsstelle.
Beratung und Begleitung
Sowohl Kindertagespflegepersonen in ihrer Tätigkeit als auch Eltern bzw. Sorgeberechtigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die fachliche Beratung und Begleitung, während ihr Kind sich in der Tagesbetreuung befindet (§23 Abs. 4 SGB VII). Dies übernimmt die Fachberatung der Herner Tageseltern e.V. in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Herne.
Die Fachberater*innen belgeiten die Kindertagespflegeperson im persönlichen Kontakt, durch Fortbildungen, in Hausbesuchen und bei konkreten Problemstellungen. Hier finden Austausch über die pädagogischen und formalen Aspekte der Betreuung sowie z.B. Begleitung in Fragen zur Kindesentwicklung statt.
Kinderrechte und Kinderschutz
In der Kindertagespflege stehen die Kinderrechte im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Zentrale Rechte wie das Recht auf Schutz, Bildung, Beteiligung und Gleichbehandlung werden im Alltag aktiv gelebt. Tagespflegepersonen schaffen eine sichere und wertschätzende Umgebung, in der Kinder sich frei entfalten und ihre Meinung äußern dürfen.
Durch altersgerechte Mitbestimmung, z. B. bei der Auswahl von Spielen oder Mahlzeiten oder bei der Raumgestaltung, erfahren Kinder, dass ihre Stimme zählt. Gleichzeitig achten die Betreuungspersonen auf die Wahrung der individuellen Bedürfnisse jedes Kindes – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. So wird die Kindertagespflege zu einem wichtigen Ort, an dem Kinderrechte konkret erfahrbar und gestärkt werden.
„Wir sind sehr glücklich, dass unser Sohn in der Kindertagespflege betreut wurde. So ein wundervolles, familiäres Umfeld hätte ihm eine konventionelle KiTa nicht bieten können. Der direkte tägliche Austausch mit den Tagesmüttern war uns als Eltern ein großes Anliegen. Vor allem da sich die Kleinkinder noch nicht verständlich mitteilen können. Schade, dass es ein derart herzliches Betreuungskonzept nicht bis zur Grundschule in Anspruch genommen werden kann.“
